AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung
Die Firma The EAT-Catering GmbH – im Folgenden als Caterer bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen von der Schriftformerfordernis. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie vom Caterer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Caterers bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote des Caterers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei dem Caterer gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Caterer zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass der Caterer zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass er den Auftrag annimmt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen des Caterers sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3. Der Kunde hat den Caterer unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Caterer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen. Der Caterer haftet nicht für die Richtigkeit dieser Unterlagen. Wird der Caterer wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Caterer schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Der Caterer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4.3. Der Caterer wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Der Caterer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Caterer eine angemessene Nachfrist gewährt hat.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Caterers.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Caterers – entbindet den Caterer jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag
6.1. Der Caterer ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

6.2. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Caterers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Caterers eine taugliche Sicherheit leistet.

7. Rechnung
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Caterers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Caterer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2. Alle Leistungen des Caterers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Caterer erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.3.Für alle Arbeiten des Caterers, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Caterer eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Caterer zurückzustellen.

8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen des Caterers werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 11,5% p.a.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Caterer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Caterers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Caterer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.


9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Caterer ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand des Caterers für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

9.2. Erhält der Caterer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Caterers insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Caterers; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Caterer zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Caterers nicht zulässig.

9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in den vom Caterer gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist der Caterer berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.


10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen des Caterers einschließlich jener aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Caterers und können vom Caterer jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.

11. Gewährleistung und Schadenersatz

11.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Caterer schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

11.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde dem Caterer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Caterer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für den Caterer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

11.3.Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Caterers ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

11.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Caterers beruhen.

11.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.


12. Haftung
Der Caterer wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung des Caterers für Ansprüche, die gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Caterer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet der Caterer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Der Caterer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Caterer ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Caterers.

14.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Caterer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Caterers örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.